Er hielt sich grösstenteils in seinen Aussagen pauschal und allgemein, blieb vage und machte verschwommene Aussagen, was alles Kriterien einer unglaubhaften Aussage sind. Es fehlten insbesondere Details, und es mangelte an Besonderheiten, dies letztlich auch beim eingestandenen, einvernehmlichen (Oral-) Sex mit D.________. Seine Schilderung desselben fasste er mit ein paar Worten zusammen. Er konnte keine Details anfügen und blieb in der Schilderung oberflächlich.