Dies sind einige Beispiele aus den verschiedenen Einvernahmen, welche zeigen sollen, dass A.________ zum Teil wider alle Evidenz bei seinen nachweislich falschen Aussagen geblieben ist (z.B. angebliches Treffen eine Woche später mit F.________ in Genf). Weiter ist festzustellen, dass er bei offensichtlichen Widersprüchen zum Teil Übersetzungsfehler geltend machte oder die Fragen nur ausweichend oder mit einer Gegenfrage beantwortete. Er hielt sich grösstenteils in seinen Aussagen pauschal und allgemein, blieb vage und machte verschwommene Aussagen, was alles Kriterien einer unglaubhaften Aussage sind.