Als der Beschuldigte am Schluss seiner Einvernahme vor Gericht gefragt wurde, ob er Ergänzungen habe, sagte er aus: „Ich möchte noch sagen, dass F.________ und ich in der kommenden Woche abgemacht hatten. Sie kam von Bern nach Genf. Wir spazierten ein paar Stunden am See und haben zusammen geküsst. Ich habe nichts anderes zu sagen“ (p. 671 S 8, Z. 32 ff.). Als ihm später in der Einvernahme der Staatsanwalt [erneut] vorhielt, dass F.________ aber zu der Zeit im Gefängnis gewesen sei, sagte er nur: „Doch, sie ist gekommen. Ich habe mich mit ihr getroffen“ (p. 673, Z. 30).