Alle sexuellen Handlungen mit F.________ stritt er weiterhin ab, gab aber zu, dass sie sich geküsst und geschmust hätten, bevor er nach Genf zurückgefahren sei. Es sei sonst nichts passiert, er habe sich verabschiedet und sei nach Genf gefahren. Auf die Frage, warum das Gericht auf seine Aussagen abstellen und ihm Glauben schenken solle, dass F.________ auf dieser Fahrt nicht dabei gewesen sei und es folglich zu keinen sexuellen Übergriffen gekommen sei, gab er wörtlich zur Antwort: „Das Gericht muss mir ja nicht glauben. Falls sie dabei gewesen wäre, dann gäbe es Fakten vom Arzt, dass sie verletzt gewesen wäre oder so, resp.