Als ihm die Aussagen von D.________ vorgehalten wurden, mit welchen sie schilderte, dass er sie festgehalten und ihre Beine auseinandergedrückt habe und in sie eingedrungen sei, sagte er aus: „Ich kann nur sagen, dass wenn ich sie gezwungen hätte meinen Schwanz in den Mund zu nehmen, hätte sie mich ja beissen können, wenn ich mich so schlecht benommen hätte gegenüber D.________, wie sie das behauptet“ (p. 669, Z. 22 ff.).