Anlässlich einer Besprechung im Gefängnis zwischen dem Verteidiger und dem Beschuldigten, kam es am 03.08.2016 zu einer schriftlichen Aussage, wonach er sich auf einmal erinnern konnte, dass D.________ am 07.06.2015 doch bereits ab Thun im Auto gesessen sei (p. 600 f.). Weiter gab er zu, dass man auf der Fahrt nach Bern angehalten habe und seine drei Kollegen das Auto verlassen hätte, und er danach im Auto mit D.________ diverse sexuelle Handlungen (küssen, streicheln, vaginale Berührungen, Oralsex etc.) vorgenommen habe. F.________ habe ihm bereits in Thun mitgeteilt, dass D.________ offenbar Sex gegen Geld mache. Konkret sagte er weiter Folgendes: