Weiter bestritt der Beschuldigte auch stets, dass F.________ auf der Fahrt vom Club in Bern nach Genf/Lausanne dabei gewesen sei. Er sagte aus, dass diese bei der Securitas des Clubs geblieben sei. Sie sei erst in der darauffolgenden Woche nach Genf gekommen. Als ihm der Staatsanwalt vorhielt, dass das nicht stimmen könne, da sie sich zu der Zeit in Bern im Gefängnis befunden habe, sagte er aus: „Ich weiss nicht“ (p. 163, Z. 344). Auf Frage, ob er in Bezug auf dieses Treffen mit F.________ in Genf lüge, meinte er: „Ich weiss es selber nicht. Also eine Woche später habe ich mich mit F.________ getroffen“. Als ihm die Aussagen von F.___