21 - Die Verteidigung brachte weiter vor, die Anzeige der Privatklägerin 1 sei aus Rache erfolgt, weil sie den Beschuldigten dafür verantwortlich mache, was ihr im Zusammenhang mit der Gruppe um «Antonio» widerfahren sei. Sie habe die angebliche Vergewaltigung im Auto problemlos konstruieren können und lediglich ergänzen müssen, dass der Beschuldigte sie auf dem Rücksitz weiter bedrängt habe. Aus dem Detailierungsgrad ihrer Aussagen könne ebenfalls nichts geschlossen werden.