258 Z. 377 ff.) schilderte sie von sich aus, ohne entsprechenden Vorhalt. Erst in der nächsten Befragung wurde sie damit konfrontiert, dass sie auf der Autofahrt nach Bern zur Privatklägerin 2 gesagt haben soll, dass sie Sex gegen Geld mache und dass sie von einem der Männer Geld für Sex bekommen haben soll – und da widersprach sie heftig (pag. 270 Z. 410 ff.): «Das habe ich nicht gesagt. Ich habe mit ihnen nicht einmal geredet, da sie die ganze Zeit albanisch sprachen» bzw. «Genau … nein, das stimmt überhaupt nicht (Verbal: Frau D.________ seufzt)». Diese Reaktion wirkt authentisch und echt.