255 Z. 235 ff.). Oder auch, wie die Privatklägerin 1 erzählte, dass sie den Beschuldigten mit ihren Händen und Füssen von sich weggestossen habe, er aber plötzlich richtig böse geworden sei (pag. 256 Z. 274 f.). Weiter schilderte die Privatklägerin 1 auch Komplikationen im Handlungsablauf, so beispielsweise, wie der Beschuldigte zunächst versucht habe, ihr das T-Shirt nach oben zu stossen, ihm das aber nicht gelungen sei, weil sie es immer wieder nach unten gezogen habe und er danach versucht habe, die Knöpfe an ihrem T-Shirt zu öffnen (pag. 255 Z. 227 ff.). Solche Details finden sich in einer erfundenen Geschichte nicht.