257 Z. 328 f.). Eine solche Aussage macht kein Opfer, das jemanden aus Rache und damit völlig zu Unrecht eines derartigen Vorwurfs bezichtigen will. Der ganze Geschehensablauf ist lebendig, originelle Aktionen und Reaktionen passen zusammen, ohne dass es irgendwo zu einem Bruch kommt. So beispielsweise die Schilderung, wie der Beschuldigte und der Beifahrer vorne immer wieder versucht hätten, den Finger in ihre Scheide zu stossen und wie es ersterem gelungen sei, obwohl sie mit ihrem Gesäss immer hin- und her bewegt habe (pag. 255 Z. 235 ff.).