19 sen und dass sie dann noch zuerst die Kleider wieder ganz habe anziehen wollen etc. Einem lügenden Opfer oder Zeugen wäre es nahezu unmöglich, eine Falschaussage mit zahlreichen Einzelheiten auszuschmücken. Dieser Detailreichtum in ihren Aussagen spricht schon nur deshalb dafür, dass sie die Wahrheit sagt, da sie auch nicht lange Zeit hatte, sich die Einzelheiten in Ruhe zu überlegen, wurde sie doch tatnah befragt, und zwar schon am Tag nach dem Ereignis, am 08.06.2015.