Insgesamt gesehen ist bei ihren Aussagen ein quantitativer Detailreichtum auszumachen. D.________ hat eine erhebliche Anzahl von Einzelheiten beschrieben, welche für die Beurteilung der Zuverlässigkeit von Aussagen von Bedeutung sind. Unter den Aspekt des Detailreichtums fallen z.B. Ortsangaben, Personen, die in verschiedener Hinsicht beschrieben werden, Abfolge von Handlungen Schritt für Schritt wiedergegeben werden, Gespräch wiedergegeben werden können etc. Sie konnte zwar in der Tat keine Ortsangabe machen, dafür konnte sie umso mehr zur Täterbeschreibung sagen.