- Auch der Einwand, es sei widersprüchlich, wenn sie mal davon spreche, der Beschuldigte habe einen Finger in ihre Vagina „geben“ wollen, wie sie das ausdrückte, sie dann in anderen Einvernahmen davon spreche, er sei effektiv eingedrungen, vermag die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen nicht in Zweifel zu ziehen: „Er versuchte mir auch seinen Finger in meine Scheide zu stossen. Dies gelang ihm. Obwohl ich mit meinem Gesäss immer hin und her bewegte“ (p. 255, Z. 235 ff.) oder: „Er versuchte die ganze Zeit, mir den Finger zu geben. … Er konnte auch eindringen“ (p. 267, Z. 260 resp.