17 vermag die Tatsache, dass sie sich in K.________ (Ortschaft) im Wohn- und Schulheim L.________ aufgehalten hat und diese Gegend kennen sollte, nichts zu ändern. - Auch wenn die Platzverhältnisse gerade in der Phase, als man zu viert auf den Rücksitzen war, ganz bestimmt eng waren, lässt sich nicht ernsthaft argumentieren, A.________ hätte nicht die Freiheiten/Möglichkeiten gehabt, sich derart sowohl gegenüber D.________ als auch F.________ zu verhalten bzw. er hätte gar vier Arme haben müssen.