Auch finden sich keine Übertreibungen/Aggravierungen, ebenso wenig unnötige Belastungen des Beschuldigten, vielmehr übte sie sich in Selbstkritik/Selbstreflexion. Insgesamt sind in ihren Aussagen zahlreiche Realkennzeichen auszumachen. Auch sind ihre Ausführungen ohne Weiteres in Einklang stehend mit den objektiven Befunden.»