16 10. Subjektive Beweismittel Für die Kammer stehen bei den subjektiven Beweismitteln die Aussagen der Privatklägerin 1 im Zentrum. Die Ausführungen dazu folgen deshalb im Unterschied zur Vorinstanz an erster Stelle (vor denjenigen des Beschuldigten und der Privatklägerin 2). 10.1 Aussagen der Privatklägerin 1 samt Würdigung Die Privatklägerin 1 wurde mehrfach zu den von ihr erhobenen Vorwürfen einvernommen (polizeiliche Einvernahme am 8. Juni 2015, pag. 250 ff., delegierte polizeiliche Einvernahmen am 12. Juni 2015, pag.