752). Das ist insoweit zutreffend, als dass die objektiven Beweismittel aus rein spurentechnischer Sicht nicht weiter zu helfen vermögen und keine Rückschlüsse auf einen genauen Tathergang zulassen. Hingegen ist für die Kammer der sehr detaillierte und sich über mehrere Stunden hinziehende Chat mit I.________ (pag. 493 ff.) doch äusserst aufschlussreich. Die ganze Schilderung deckt sich nämlich nicht nur (in fast allen wesentlichen Punkten, vgl. dazu die Ausführungen in Ziff.