Die Privatklägerin antwortete ihm darauf, dass er es dann selber sehen werde. Am 10. Juni 2015 schrieb die Privatklägerin, sie sei jetzt im Zug nach Hause, was dazu passt, dass sie am selben Tag von der Polizei am Bahnhof in Bern angehalten werden konnte (pag. 92). Insgesamt untermauern die Chatnachrichten die Aussagen der Privatklägerin (und auch die neuesten Aussagen des Beschuldigten), wonach sie von den Männern am Tag nach dem Vorfall in Lausanne «ausgesetzt» wurde. 9.3 Fazit