Aus dem Chat geht hervor, dass die Privatklägerin 2 die Tage nach dem Vorfall in Lausanne verbrachte und dass der Beschuldigte dies auch wusste. Der Beschuldigte schrieb immer wieder, die Privatklägerin 2 solle nach Hause gehen bzw. fragte, ob sie nach Hause gegangen sei. Die Privatklägerin erwiderte darauf jeweils, mit was sie denn gehen solle, sie habe ja kein Geld. Schliesslich wollte der Beschuldigte von der Privatklägerin 2 wissen, ob sie zur Polizei gegangen sei. Die Privatklägerin antwortete ihm darauf, dass er es dann selber sehen werde.