aus den Einvernahmen geht nämlich hervor, dass die Privatklägerin 1 zwei unterschiedliche Phasen geschildert hat. In einer ersten Phase hätten tatsächlich zwei Männer, nämlich der Beschuldigte neben ihr, welcher später dann im Fahrzeug geblieben sei, und der Beifahrer vorne, die Privatklägerin belästigt und auszuziehen versucht (pag. 254 Z. 185 ff.; pag. 283 Z. 81 ff.). In einer zweiten Phase sei sie alleine mit dem Beschuldigten im Fahrzeug zurück geblieben, wobei es diesem dann gelungen sei, sie auszuziehen und zu vergewaltigen.