Aus diesem Grund seien die Aussagen der Privatklägerin 1 nicht glaubhaft. Tatsächlich haben in der im Chat geschilderten Version zwei Männer die Privatklägerin 1 im Auto festgehalten und ausgezogen (wobei nur einer im Auto geblieben ist und die Privatklägerin vergewaltigt hat, pag. 494). Bei der Polizei und Staatsanwaltschaft gab die Privatklägerin 1 dann jeweils an, nur eine Person sei mit ihr im Fahrzeug geblieben und habe sie ausgezogen (pag. 256 Z. 259 f.; pag. 284 Z. 97 f.). Dabei liegt aber nur auf den ersten Blick ein Widerspruch vor; aus den Einvernahmen geht nämlich hervor, dass die Privatklägerin 1 zwei unterschiedliche Phasen geschildert hat.