I.________ sprach zudem von benötigter psychischer Unterstützung und Schmerzensgeld, das die Privatklägerin sicher zu Gute habe. Dieser Chat erweist sich insbesondere für die Feststellung des Motivs der Privatklägerin 1 zur Anzeigeerstattung sowie betreffend dem Ablauf der Geschehnisse als aufschlussreich. So geht daraus zweifelsfrei hervor, dass die Privatklägerin 1 die Vergewaltigungsvorwürfe nicht etwa aus finanziellen Gründen erfand. Die Möglichkeit einer Genugtuung war nämlich nicht ihre Idee. Es war I.________, die bemerkte, dass der Privatklägerin 1 für die Schmerzen und die psychischen Beeinträchtigungen Geld zustehen müsse. Auch musste die Privatklägerin 1 zuerst da-