Es gibt einzig Hinweise für einen länger zurückliegenden Cannabiskonsum (pag. 122). 9.2 Überwachungsmassnahmen resp. rückwirkende Auswertung der Mobiltelefone der Parteien Auch betreffend die getroffenen Überwachungsmassnahmen resp. rückwirkende Auswertung der Mobiltelefone der Parteien kann vorab auf das von der Vorinstanz Ausgeführte verwiesen werden (pag. 751 f.).