9. Objektive Beweismittel 9.1 Rechtsmedizinisches Gutachten und Rapport Kriminaltechnischer Dienst (KTD) Was die Vorinstanz zum rechtsmedizinischen Gutachten (pag. 119 ff.) und zum KTD-Rapport (pag. 124 ff.), insbesondere auch zu den daraus zu ziehenden Schlüssen, ausgeführt hat, ist richtig. Es kann an dieser Stelle auf das erstinstanzliche Motiv verwiesen werden (pag. 750 und pag. 752).