3. War dieses sich zur Wehr setzen für den Beschuldigten erkennbar und musste er es als ernst zu nehmendes NEIN (verbal und körperlich) erfassen? 4. Hat sich der Beschuldigte über dieses NEIN hinweggesetzt, namentlich indem er ihre verbalen Äusserungen ignoriert und den körperlichen Widerstand mit Gewalt gebrochen hat? Und gegebenenfalls inwiefern? In Bezug auf F.________: