und er sei zu verurteilen 1. zu einer angemessenen Strafe; 2. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten; 3. zur Bezahlung einer Genugtuung in Höhe von CHF 8‘000.00, nebst Zins von 5% seit dem 6. Juni 2015 an F.________; 4. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Parteikosten von F.________ (im Straf- und Zivilpunkt). 8 des Weiteren