7 3.3 Privatklägerin 1 Für die Privatklägerin 1 stellte und begründete Rechtsanwältin E.________ Folgendes (pag. 934): «1. Die Teilberufung des Beschuldigten betreffend die Widerhandlungen zum Nachteil der Privatklägerin D.________ sei vollumfänglich abzuweisen. Das Urteil des Regionalgerichts Bern- Mittelland vom 16. November 2016 sei diesbezüglich zu bestätigen. 2. Sämtliche Verfahrens- und Parteikosten des erst- und oberinstanzlichen Verfahrens seien dem Beschuldigten aufzuerlegen.