3.2 Generalstaatsanwaltschaft Staatsanwältin H.________ stellte und begründete für die Generalstaatsanwaltschaft folgende Anträge (pag. 958 f.): «I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 16. November 2016 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich des