5 auf das Erheben einer Anschlussberufung (pag. 845 ff.). Mit Verfügung vom 7. April 2017 gab der Verfahrensleiter den Parteien davon Kenntnis, dass der Beschuldigte neu privat durch Rechtsanwältin B.________ verteidigt werde und stellte das Mandat des bisherigen amtlichen Verteidigers, Fürsprecher C.________, per sofort ein (pag. 872 f.). Die Parteien wurden zur Berufungsverhandlung auf den 24. Oktober 2017 vorgeladen. Die mündliche Urteilseröffnung fand am 26. Oktober 2017 statt.