Bereits am Tag nach der Urteilseröffnung, also am 17. November 2016, stellte sein damaliger amtlicher Verteidiger, Fürsprecher C.________, namens des Beschuldigten/Berufungsführers (nachfolgend: Beschuldigter) ein Gesuch um vorzeitigen Strafantritt, welches vom erstinstanzlichen Verfahrensleiter mit Verfügung vom 21. November 2016 gutgeheissen wurde (pag. 807 ff.). Der Beschuldigte konnte die Strafe am 17. Januar 2017 vorzeitig antreten. Er befindet sich seither in der JVA Thorberg (pag. 826 ff.).