4 III. A.________ wird in Anwendung von Art. 41 und 49 OR sowie Art. 126 und 433 StPO weiter verurteilt: 1. Zur Bezahlung von CHF 12‘000.00 Genugtuung an die Privatklägerin D.________. Soweit weitergehend wird die Zivilklage abgewiesen. 2. Zur Bezahlung von CHF 8‘000.00 Genugtuung zuzüglich 5 % Zins seit dem 07.06.2015 an die Privatklägerin F.________. Soweit weitergehend wird die Zivilklage abgewiesen. 3. Für den Zivilpunkt werden keine Verfahrenskosten ausgeschieden. IV. Weiter wird beschlossen: