16. Beweisergebnis Der Beschuldigte deklarierte das Vermögen seiner Ehefrau am 26. April 2011 unvollständig, indem er durch Einreichen zweier Kontobelege vorspiegelte, dieses betrage lediglich CHF 63‘183.00, obwohl er wusste, dass seine Ehefrau eine Entschädigungszahlung in Höhe von CHF 600‘000.00 erhalten hatte und ihr Vermögen deshalb ein Vielfaches höher als der ausgewiesene Betrag war. Der Beschuldigte wusste dabei, dass das Vermögen seiner Ehefrau relevant ist für die Berechnung der ihm auszurichtenden Ergänzungsleistungen.