134) – deutlich ersichtlich, dass das Vermögen der Ehegattin angegeben werden muss. So sind die Eingabefelder auch in diesem Formular in drei Spalten unterteilt: eine mit dem Titel «AHV/IV-Rentner», eine mit dem Titel «Ehegatte» und eine mit dem Titel «Kinder». Diese drei Spalten werden in jeder Kolonne («1. Ausgaben», «2. Vermögen», «3. Einnahmen») so weitergeführt. Die drei Spalten werden zwar in den Unterabschnitten «1.9 Mietzins» und «1.10 Heimkosten» kurz unterbrochen.