Auch dieses Formular hatte drei Spalten, wovon eine mit «Ehegatte» beschriftet war. Der Beschuldigte hatte damals im entsprechenden Feld in Ziffer 2.1 den Betrag «150‘000.-» als «Sparguthaben, Wertschriften, Guthaben, Darlehen und Barschaften» des Ehegatten eingetragen (pag. 227). Er bestritt auf Nachfrage zwar, den Eintrag unter Ziff. 2.1. gemacht zu haben (pag. 200 Z. 47). Das Protokoll lässt jedoch vermuten, dass damit die links daneben stehende Zahl «154202» gemeint sein muss, zumal es sich beim Eintrag «150‘000.-» offenkundig um die gleiche Schrift handelt wie in Ziff. 1.9, welche er als die seinige anerkannte (pag.