202 Z. 4 ff.). Nach Ansicht der Verteidigung entspricht diese Aussage genau dem, was der Beschuldigte in allen Verfahren habe verständlich machen wollen (pag. 408 Rz. 112). Der Beschuldigte bezieht aktenkundig seit dem Jahr 2003 Ergänzungsleistungen zur AHV- und IV-Rente von der Ausgleichskasse des Kantons Bern, wobei er sein erstes Gesuch im Mai 1998 stellte (pag. 226 ff.). Wie die Vorinstanz zu Recht festhält (pag. 278 f.), war das damals verwendete Formular ähnlich aufgebaut gewesen wie dasjenige vom 26. April 2011. Auch dieses Formular hatte drei Spalten, wovon eine mit «Ehegatte» beschriftet war.