Ferner ist anzumerken, dass es sich bei der fraglichen Entschädigungsleistung nicht bloss um ein paar Tausend Franken handelte. Sie betrug CHF 600‘000.00 (pag. 33) und machte im Tatzeitpunkt knapp 90 % des gesamten ehelichen Vermögens aus (vgl. oben, E. 15.3). Nach Angaben des Beschuldigten habe seine Frau mit dem erhaltenen Geld denn auch viele Sachen bezahlen müssen. Sie hätten viele Waren wie beispielsweise Möbel davon gekauft (pag. 200 Z. 28 f.). Das Geld machte somit einen grossen Teil des Haushaltsbudgets aus und wurde auch hierfür verwendet.