Dennoch scheint es lebensfremd anzunehmen, der Beschuldigte habe nicht vom Vermögen seiner Ehefrau bzw. von der fraglichen Entschädigungszahlung gewusst. Der Rechtsstreit mit dem Unfallverursacher und der Versicherung beschäftigte die Ehefrau vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses bis zur Entschädigungsvereinbarung während rund 18 Jahren. Der Unfall dürfte aufgrund der Folgen für die Ehefrau das Ehepaar nicht unerheblich belastet haben. So schreibt der Sohn des Beschuldigten (pag. 107): «[Meine Mutter] musste zahlreiche Operationen und langwierige Therapien über sich ergehen lassen.