13 15.4 Kenntnis des Vermögens der Ehefrau Die Verteidigung behauptet, der Beschuldigte habe keine Kenntnis vom Vermögen seiner Ehefrau gehabt. Insbesondere könne aus der am 28. Dezember 2011 unterzeichneten Steuererklärung, in welcher das gesamte Vermögen der Ehefrau des Beschuldigten deklariert wurde, nicht abgeleitet werden, der Beschuldigte habe auch am 1. Mai 2011 bereits Kenntnis von diesem Vermögen gehabt (pag. 410 Rz. 121; pag. 416 Rz. 159).