Wäre der Beschuldigte wirklich davon ausgegangen, das EL-Gesuch bedürfe noch verschiedener Ergänzungen, hätte er es nicht bereits vorgängig unterschrieben. Mit seiner Unterschrift bestätigte der Beschuldigte ausdrücklich, «dass die vorstehenden Angaben vollständig und wahr sind und dass er über kein anderes Einkommen und Vermögen verfügt» (pag. 13). Aus diesem Grund helfen dem Beschuldigten auch seine angebrachten Vorbehalte («in mühsamer Kleinarbeit habe ich versucht», «ohne Gewähr auf Vollständigkeit», «in der Beilage lasse ich Ihnen mal zukommen, was ich gefunden habe», «keine Garantie auf Vollständigkeit»;