12 ständige Stelle weitergeleitet, so müsste sich dieser heute gleichwohl vor Gericht verantworten. Die Mitarbeiterin manipulierte die Deklaration des Beschuldigten zum Vermögen seiner Ehefrau auch nicht inhaltlich. Ihre Einträge beschränkten sich auf das formelle Übertragen der aus den eingereichten Beilagen ersichtlichen Angaben zum Vermögen der Ehefrau des Beschuldigten. Die Ausführungen der Verteidigung laufen damit ins Leere (vgl. pag. 389 ff. Rz. 20 ff.; pag. 402 ff. Rz. 79 ff.; pag. 405 Rz. 96 ff.).