Es stellt sich somit die Frage, ob der Beschuldigte das Vermögen seiner Ehefrau entsprechend der Anklageschrift falsch deklarierte. Nach Ansicht der Kammer ist diese Frage aus folgenden Gründen zu bejahen: Am 3. Mai 2011 traf bei der zuständigen Behörde ein vom Beschuldigten unterschriebenes Gesuch um Neufestsetzung der Ergänzungsleistungen ein. Wie im Formular (pag. 12) an entsprechender Stelle gefordert («Belege beilegen», Ziff.