11 digten selber stamme (vgl. pag. 271, 272, 278, 290). Sie hielt in ihrem Beweisergebnis zur Frage, wer Autor der blauen Schrift sei, Folgendes fest (pag. 271): Letztlich kann offen bleiben, ob die blauen Einträge im Formular vom Beschuldigten oder von einem Familienmitglied desselben vorgenommen wurde [recte: wurden].