14. Zum Ablauf der Ereignisse Die vorinstanzliche Darstellung und Würdigung des sich aus den Akten der Ausgleichskasse in Kombination mit den Aussagen der Zeugin F.________ zum Standardvorgehen ergebenden Grundablaufs der Ereignisse blieb (jedenfalls im Ergebnis) weitgehend unangefochten (pag. 399 Rz. 76). Auch aus Sicht der Verteidigung kann im Wesentlichen auf die von der Zeugin F.________ geschilderten Abläufe abgestellt werden (pag. 394 Rz. 43). Insofern kann – mit nachfolgenden Präzisierungen – auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz zur Chronologie der Ereignisse (pag. 260-267) verwiesen werden.