12. Bestrittener Sachverhalt / Beweisthema Der Beschuldigte bestreitet in verschiedener Hinsicht, wider besseres Wissen falsche Angaben gemacht zu haben: - So macht die Verteidigung geltend, der Beschuldigte habe das Formular blanko unterschrieben. Er habe es nicht selber ausgefüllt, auch nicht teilweise, und sei nicht Autor der blauen Schrift. Es ist folglich darauf einzugehen, wer Autor der blauen Schrift ist. - Sodann führt die Verteidigung an, auf dem Gesuchsformular sei im Zeitpunkt der Einreichung nichts zum Vermögen der Ehegattin eingetragen gewesen.