2.1 («Vermögen» / «Sparguthaben, Wertschriften, Guthaben, Darlehen und Barschaft») im Feld betreffend den Ehegatten die Zahl «63‘183» eintrug; - der Betrag von CHF 63‘183.00 der gerundeten Summe der Saldi zweier auf die Ehefrau des Beschuldigten lautenden Sparkonten per 31. Dezember 2010 entsprach, wobei die dazugehörigen beiden Bankbelege (pag. 21 f.) ebenso wie das Schreiben vom 1. Mai 2011 (pag. 11), das mit blauer Schrift teilweise ausgefüllte und bereits unterschriebene Gesuchsformular (pag. 12 f.) sowie die weiteren eingereichten Belege (pag.