405 Rz. 97) ist nach der zutreffenden Beweiswürdigung der Vorinstanz erstellt, dass - die AHV-Zweigstelle die Ehefrau des Beschuldigten mit Schreiben vom 3. März 2011 (pag. 26) unter dem Betreff «Ergänzungsleistungen: Fehlende Unterlagen» zur Ausfüllung und Einreichung des gemäss Text beigelegten Formulars «Gesuch um Neufestsetzung der Ergänzungsleistung» sowie zur Einreichung u.a. von «Zinsbelegen per 31.12.2010 aller Sparguthaben (Bank, Post usw.)» aufforderte; - der Beschuldigte (und nicht seine Ehefrau) sich der Sache annahm (vgl. erstes Schreiben vom 12. März 2011, pag. 27;