Aus der Anklageschrift ergibt sich deutlich, was dem Beschuldigten vorgeworfen wird, nämlich die unvollständige Deklaration des Vermögens seiner Ehefrau. Dies war auch für den Beschuldigten klar ersichtlich, zumal er sich bereits im öffentlich-rechtlichen Verfahren betreffend die Rückforderung der zu viel bezahlten Ergänzungsleistungen mit genau diesem Vorwurf konfrontiert sah (vgl. Urteil EL/15/697 des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 14. März 2016, AKB act. 343). Ihm war eine Verteidigung deshalb uneingeschränkt möglich. Eine Verletzung des Anklagegrundsatzes liegt nicht vor. 8. Rechtliches Gehör