Mit Beschluss vom 31. Januar 2018 hiess die Kammer den Eventualantrag auf Einholung eines Berichts des Hausarztes gut (vgl. auch pag. 335) und der Beschuldigte wurde aufgefordert, eine entsprechende Entbindung vom Arztgeheimnis einzureichen. Der Hauptantrag und der Subeventualantrag wurden abgewiesen (pag. 325 f.). Nach Eingang der Entbindungserklärung vom 3. März 2018 (pag. 332) wurde Dr. med. C.________ aufgefordert, einen Bericht zur Krankengeschichte des Beschuldigten einzureichen (pag. 336). Der von Dr. med. C.________ eingereichte Arztbericht datiert vom 13. März 2018 (pag. 338 ff.).