Zudem würde die Vorstrafe im Rahmen der Täterkomponenten ebenfalls zu einer Erhöhung der Strafe führen. Aufgrund des Verbots der reformatio in peius ist die ausgesprochene Übertretungsbusse somit zu bestätigen. Es haben sich denn auch keine Änderungen in den aktuellen persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten ergeben, welche zu einer anderen Bewertung der Täterkomponenten führen würden. Der Beschuldigte ist daher zu einer Übertretungsbusse von CHF 150.00 zu verurteilen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Busse beträgt zwei Tage.